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Verpackungsgesetz und Co. – das muss ich als Händler in Deutschland und Europa beachten

Inhalt

Das Verpackungsgesetz: Alle Pflichten für Deutschland im Überblick

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland den Umgang mit Verpackungsabfällen und verfolgt unter anderem das Ziel, die Umwelt durch höhere Recyclingquoten zu schützen. Dabei nimmt das VerpackG Hersteller und Händler, die sog. Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, in die Pflicht.

Zu Verkaufsverpackungen zählen Produkt- und Versandverpackungen sowie Serviceverpackungen. Unternehmer, die erstmalig Verpackungen in Verkehr bringen, die bei privaten Endverbrauchern als Verpackungsabfall anfallen, stehen im Sinne ihrer Produktverantwortung in der Pflicht, für die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen.

Du bist Reseller und verkaufst Waren über Amazon oder andere digitale Marktplätze an private Endkonsumenten? Dann bist du nach dem VerpackG verpflichtet, deine für den Verkauf anfallenden Verpackungen zu lizenzieren. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn du beispielsweise Fulfillment-Dienste für den Versand deiner Produkte nutzt.

Die Rolle der dualen Systeme

Damit betroffene Unternehmen ihrer Produktverantwortung nachkommen können, schreibt das VerpackG die Beteilung an einem dualen System wie Interseroh+ vor. Durch einen Lizenzvertrag mit einem dualen System übertragen Unternehmen ihre Pflichten an dieses. Die im Lizenzvertrag geregelten Lizenzentgelte verwendet das gewählte duale System für den Entsorgungs- und Verwertungsprozess der Verpackungsabfälle, die in der Gelben Tonne / dem Gelben Sack, Papier- und Glastonne anfallen. So wird sichergestellt, dass Verpackungsabfälle in einer hohen Quote dem Recycling zugeführt, wertvolle Rohstoffe eingespart und die Umwelt geschont wird.

Wann bin ich verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Lizenzierung gilt ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und ist unabhängig von der Verpackungsmenge sowie den -materialien.

Die To-dos rund um die Verpackungslizenzierung: Was muss ich tun?

Deine Lizenzierung muss bereits vor dem Inverkehrbringen deiner ersten Verpackung abgeschlossen sein, damit du rechtskonform aufgestellt bist. Dazu muss eine Registrierung an zwei Stellen erfolgen. Deine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, also die Verpackungen, die an private Endkonsumenten abgegeben werden, registrierst du bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID. Die ZSVR dient als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten. Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei, aber verpflichtend.

Zusätzlich schließt du – wie oben schon genannt – einen Lizenzvertrag mit einem dualen System deiner Wahl ab. Für den Abschluss deiner Lizenz solltest du schätzen, wie viele Kilogramm der verschiedenen Verpackungsmaterialien du im Lizenzjahr in Umlauf bringen wirst. Zur Berechnung dieser Mengen bietet dir unser Partner Lizenzero eine einfache Berechnungshilfe.

Du kannst die Mengen vorab nicht genau abschätzen? Keine Sorge. Deine Mengen kannst du sowohl bei Lizenzero als auch im Verpackungsregister LUCID im laufenden Jahr an deine tatsächlichen Mengen anpassen.

Diese drei Pflichten sind zu erfüllen:

  1. Schließe einen Lizenzvertrag ab.
    Lizenziere deine Verpackungsmengen, die du im Laufe eines Jahres voraussichtlich in Verkehr bringen wirst, bei einem dualen System wie Interseroh+ über lizenzero.de. Nach Abschluss des Lizenzvertrages erhältst du eine Systembeteiligungsbestätigung.
  2. Registriere dein Unternehmen bei der ZSVR im Melderegister LUCID. Hier erhältst du nach Abschluss deiner vollständigen Registrierung eine Registrierungsnummer, die du bei deinem dualen System angibst.
  3. Melde deine beim dualen System lizenzierten Mengen und den Namen des Systems in LUCID.

Sind diese drei Pflichten erfüllt, warten nur noch wenige wiederkehrende To-dos auf dich. Bis zum 15. Mai eines jeden Jahres musst du die sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung für das vergangene Jahr bei deinem dualen System und in LUCID abgeben. Bis zum 31.12. jeden Jahres steht dann noch die Mengenprognose für das folgende Jahr als „Initiale Planmengenmeldung“ an, die ebenfalls bei deinem dualen System und in LUCID erfolgt. Bei Rückfragen hierzu steht dir Lizenzero jederzeit zur Verfügung und erinnert dich per Mail an wichtige Fristen.

Was passiert, wenn ich meine Pflichten nicht einhalte?

Lizenzierst du deine Verkaufsverpackungen nicht, können Abmahnungen, Geldbußen von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverbote drohen.

Marktplätze sind zudem verpflichtet, ihre Seller zur Einhaltung des VerpackG zu überprüfen. Kannst du dort keine gültigen Nachweise über deine Registrierung in LUCID und deine Lizenzierung bei einem dualen System vorlegen, drohen dir auch hier Sperren und Verkaufsverbote.

Versand ins europäische Ausland – das ist zu beachten

Du verkaufst nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern versendest deine Ware auch ins europäische Ausland? Dann solltest du dich unbedingt mit den jeweiligen Verpackungsrichtlinien in deinen Importländern auseinandersetzen. Auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie setzt derzeit jedes EU-Land seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Gesetze um. So wie das VerpackG in Deutschland verfolgen auch die anderen Gesetzgebungen das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und damit Ressourcen langfristig zu schonen.

Für dich als Seller kann sich der rechtskonforme Versand ins Ausland durch die unterschiedlichen Regelungen etwas knifflig gestalten. Hinzu kommt, dass häufig die relevanten Informationen nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar sind und es keine zentrale Anlaufstelle gibt.

Bevor du also deine Waren im Ausland anbietest, solltest du sicherstellen, dass du die dortigen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten für Verpackungen im Blick hast. Um alle nötigen Informationen zu erhalten und die Lizenzierung in deinen Exportländern sicher und einfach abzuschließen, empfehlen wir den Lizenzierungsservice von LIZENZERO.EU.

Im Folgenden findest du beispielhaft die wichtigsten Informationen für einige EU-Länder in der Kurzzusammenfassung.

Die Kennzeichnungspflicht in Frankreich

Anders als in Deutschland, wo Verpackungen nicht mit Recyclingzeichen gekennzeichnet werden müssen, besteht mit dem sogenannten Triman-Logo in Frankreich eine Pflicht dazu. Neben der Kennzeichnung mit dem Triman-Logo müssen Verpackungen zudem mit entsprechenden Trennhinweisen für Endverbraucher versehen werden. Hinzu kommt die Pflicht zur Einreichung eines Präventionsplans, aus dem sich entnehmen lässt, wie dein Unternehmen die Umweltauswirkungen der Verpackungen verringern kann.

In Frankreich besteht sonst, ähnlich wie in Deutschland, eine Lizenzpflicht für sämtliche Verkaufsverpackungen. Die Lizenzierungskosten werden dabei aber in Konsumeinheiten berechnet. Kleinstinverkehrbringer, die bis zu 10.000 Konsumeinheiten jährlich in Umlauf bringen, profitieren von einem Pauschalpreis. Für Mengen über 500.000 Konsumeinheiten pro Jahr greift hingegen ein detailliertes Meldeverfahren.

Lizenzierungspflicht in Italien

Auch in Italien besteht neben der Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen, die für Unternehmen mit einer Niederlassung in Italien greift, zusätzlich die Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung. Diese regelt, dass Verpackungsmaterialien mit klaren Entsorgungshinweisen zu versehen sind, aus denen die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien durch alphanumerische Codes hervorgeht. Die Trennhinweise müssen dabei in leicht verständlichem Italienisch auf den Materialien angebracht werden.

Der Bevollmächtigte in Österreich

In Österreich gilt für alle in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen die Pflicht, diese bei einem Recyclingsystem zu lizenzieren. Dabei meldest du diese bei einer Jahresmenge von bis zu 1.500 kg einmal jährlich als Pauschalentpflichtung. Eine Besonderheit dabei trifft Unternehmen, die keinen Sitz in Österreich haben. Diese müssen für die Lizenzierung und damit die Erfüllung ihrer dortigen Pflichten einen Bevollmächtigten beauftragen.

Eine Kennzeichnungspflicht besteht anders als in Frankreich und Italien nicht. Verbraucher müssen aber, beispielsweise durch einen Vermerk auf dem Lieferschein, über die Einhaltung der Verpackungslizenzierung informiert werden.

Regelungen in Spanien

Die Lizenzierung von Haushaltsverpackungen ist in Spanien ebenfalls verpflichtend. Hat das Unternehmen, das Waren nach Spanien importiert, zudem eine Niederlassung oder Steuernummer dort, unterliegt es der Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten, ohne Bagatellgrenze.

Auch in Spanien besteht für ausländische Unternehmen die Pflicht, einen Bevollmächtigten für die Erfüllung der Pflichten, also die Registrierung und Mengenmeldung, zu benennen. Daher sollte man neben den Lizenzentgelten auch die Kosten für den Bevollmächtigten sowie Mitgliedschaftsgebühren bei dem Recyclingsystem bedenken.

Über unseren Partner LIZENZERO

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